Die Friedrich Weinhagen Stiftung schreibt in Zusammenarbeit mit dem BBK Hildesheim und der Galerie im Stammelbachspeicher den Förderpreis JUNGE KUNST! in der Region Hildesheim für das Jahr 2025/26 aus.
Vergeben wird der Förderpreis in Form eines Atelierstipendiums
(Ateliermiete incl. Nebenkosten), für ein Jahr, von April 2025 – April 2026 sowie einer geförderten Einzelausstellung. Es wird erwartet, das Atelier in regelmäßigen Abständen für die Öffentlichkeit zu öffnen (beispielsweise während der Ausstellungsvernissagen der Galerie im Stammelbachspeicher).
Das 25qm große Atelier befindet sich mit fünf weiteren Ateliers im 4. Stock des Stammelbachspeichers, Wachsmuthstrasse 20/21, 31134 Hildesheim.
Der Preis richtet sich an junge Künstler/Innen bis 35 Jahre,die in Hildesheim geboren wurden oder durch ihre künstlerische Arbeit mit der Region Hildesheim verbunden sind.
Das Atelierstipendium wird für ein konkretes künstlerisches Arbeitsvorhaben vergeben.
Bewerben können sich Künstler/innen und Künstlergruppen aus allen Bereichen der bildenden Kunst, wie Malerei, Druckgrafik, Skulptur, Fotografie, Video, Performance und neue Medien.
Zur Teilnahme sind folgende Unterlagen per PDF einzureichen:
1- Lebenslauf mit Darstellung der künstlerischen Entwicklung sowie der Arbeitsschwerpunkte
2- Arbeitsproben von Werken aus den letzten drei Jahren in Form von einem Portfolio mit Fotos unter Angabe von Titel, Technik und Maßen
3- Liste von Ausstellungsbeteiligungen und ggf. vorhandene Kataloge als PDF
4- Konzept bzw. Erläuterungen zum Thema des künstlerischen Vorhabens
Alle Dateien müssen mit Name und Anschrift versehen sein und bis spätestens 28.02. 2025 (Bewerbungsschluss) an folgende Adresse eingereicht werden : hoefer.eberhard @arcor.de
Vertreter/ innen der Friedrich Weinhagen Stiftung und des Vorstandes des BBK Hildesheim bilden die Jury und entscheiden über die Vergabe des Förderpreises.
Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.
Rechte
Jeder Kunstschaffende erkennt durch die Teilnahme die Ausschreibungsbedingungen sowie die Entscheidung der Jury an.
Die Rechte an den Arbeiten verbleiben bei den Künster/innen.
Die Preisträger/innen räumen der Friedrich Weinhagen Stiftung für die Tätigkeit als Ausloberin, das Recht auf kostenlose Veröffentlichung aller eingereichten, konzipierten und ausgestellten Werke zum Zweck der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit ein.
Ausschreibung Junge_Kunst_2025-2026 (PDF-Datei)
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